Schöne und gesunde Zähne sind für die meisten Menschen ein wichtiger Beitrag zu einem guten Lebensgefühl, eine Kontrolle beim Zahnarzt zweimal jährlich eine Selbstverständlichkeit. So können erkrankte Zähne schnell identifiziert werden und ihre Behandlung mittels Füllungstherapie erfolgen.
Es gibt ganz unterschiedliche Füllungsmaterialien, die unterschiedliche Eigenschaften besitzen und ganz unterschiedlich eingesetzt werden können. Nicht jedes Füllungsmaterial und jede Füllungsart wird von der Krankenkasse vollständig bezahlt. Dennoch muss niemand auf moderne Materialien in der Füllungstherapie verzichten.
Nach einer eingehenden Untersuchung, in der wir den Behandlungsbedarf festgestellt haben, erfolgt ein informatives Gespräch mit Ihnen. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten der Versorgung des erkrankten Zahnes vor und besprechen mit Ihnen, welches Material im aktuellen Fall das Richtige ist. Sie profitieren dabei von unserer Erfahrung und können sicher sein, dass wir Ihnen stets eine angemessene Therapie empfehlen. Die Entscheidung fällen letztendlich Sie selbst, für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Zähne sind tagtäglich hohen Anforderungen ausgesetzt, durch Kauen, sprechen, essen, etc. Forscher haben gemessen, dass der Kaudruck zwischen 300kg und 400kg betragen kann! Diese Höchstleistung zeigt, wie wichtig eigene Zähne sind. Wir sollten pfleglich mit Ihnen umgehen, sie bestens reinigen und pflegen, mindestens zweimal jährlich eine PZR (Professionelle Zahnreinigung) beim Zahnarzt durchführen lassen. Mehr Infos finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik „Prophylaxe“
Die Wahl des richtigen Füllungsmaterials ist u.a. auch abhängig von der Größe des zu versorgenden Defektes. Wir empfehlen ein hochwertiges keramisches Füllungsmaterial, welches vollflächig mit dem Zahn verklebt wird. Im Vergleich zu konventionellen Kunststoffen treten bei diesem Material deutlich weniger Allergien auf. Der Zahn wird in nur einer Behandlungssitzung versorgt, Sie können direkt nach der Behandlung wieder wie gewohnt essen und trinken.
Sind größere Defekte zu versorgen, eignen sich am besten im zahntechnischen Labor gefertigte künstliche Zahnkronen aus Metall und/oder Keramik. Dazu erfahren Sie mehr unter der Rubrik „Zahnersatz“
Füllungen aus Kunststoff können sich im Laufe der Jahre verfärben. Dies wird begünstigt durch bestimmte Nahrungs- und Genussmittel, wie z.B. Tee, Kaffee, Rotwein, Nikotin.
Häufig können derlei Verfärbungen durch die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt werden. Wenn dies nicht mehr möglich ist, sollte die Füllung ausgetauscht werden, um die Gesamtharmonie Ihrer Zähne nicht zu gefährden.
Auch bei kleineren Abplatzungen an Zähnen, einer ungünstigen Form eines Zahnes oder ähnlichen kosmetischen Problemen kann durch eine Restauration mittels Füllung die Perfektion der gesamten Zahnreihe wiederhergestellt werden. So sind mit substanzschonenden (minimalinvasiven) Eingriffen beste ästhetische Behandlungsergebnisse möglich.
Rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, so z.B. der Austausch einer verfärbten alten Füllung. Diese Behandlung geht dann zu Lasten des Patienten. In unserem ausführlichen Vorgespräch werden unsere Patienten jedoch umfassend aufgeklärt und informiert. In den meisten anderen Fällen erstattet die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten einer vergleichbaren Amalgamfüllung (Das ist eine graue, quecksilberhaltige Füllung, die wir seit zwanzig Jahren nicht mehr durchführen). Hier entstehen dann lediglich Differenzkosten für Sie.
Sie erhalten von uns einen Therapieplan, dem Sie die geplante Versorgung, aber auch die voraussichtlichen Kosten entnehmen können.
Prüfen Sie auch bitte, ob Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, die z.B. die teilweise oder komplette Erstattung von Füllungen, professionellen Zahnreinigungen u. ä. Leistungen übernimmt.
Obwohl hochwertige zahnfarbene Füllungsmaterialien existieren, die die gleiche oder eine bessere Haltbarkeit als die alten Amalgamfüllungen aufweisen, weigern sich die gesetzlichen Krankenkassen bis auf wenige Ausnahmen (Kinder bis 16 Jahren, Schwangere und Stillende) die Kosten für diese Füllungen zu übernehmen.